Marderschaden am Haus- zahlt die Versicherung für Reparatur mittels Einblasdämmung?
Der Marder als intelligentes Waldtier frisst alles an, was sein Interesse weckt. Nicht nur an Autos richtet er Schäden an, sondern leider treibt er sein Unwesen auch allzu oft auf Dachböden. Dort zerstört er neben abgestellten Gegenständen auch die Dämmung der Dachschrägen und der Geschossdecke.
Der Marder ist als Schädling zu betrachten. Da er jedoch gesetzlich geschützt ist, darf er nur zu bestimmten Zeiten von berechtigten Personen gejagt werden.
Gern richtet er sich auf Dachböden häuslich ein. Auf seinem Weg dorthin, hinterlässt der Marder im Dachbereich einige Schäden an Dach und Fassade. Der Marder beißt er sich durch Dämmmaterial und Dampfsperren der Sparrenzwischenräume. Hier leidet oft auch in Hohlwänden montierte Kerndämmung. Diese kann meist aber durch die Einblasdämmung geflickt werden. Außerdem hinterlässt der Marder durch Ausscheidungen unangenehme Gerüche. Zur Paarungszeit (im Sommer), markieren die Männchen ihr Revier.
Immer wieder zeigen uns Hausbesitzer die Marderschäden. Meist sind regelrechte Gänge oder regelrechte Laufstraßen in den Sparrenzwischenräumen entstanden. Die Steinwollmatten der Dachdämmung drückt der Marder mehr und mehr weg.
Beseitigung der Marderschäden durch Einblasdämmung
Diese Schäden an der Dachfläche können wir mit der Einblasdämmung auffüllen. Hier werden etwa armdicke Schläuche in die betroffenen Dachbereiche geschoben und diese dann mit Zellulose Dämmflocken aufgefüllt.
Vom Marder zerstörte Fassadendämmung in zweischaligen Mauerwerken lassen sich oft mit EPS Dämmgranulat beheben.
Bei beiden Möglichkeiten zur Behebung des Marderschadens durch die Einblasdämmung müssen wir vor Beginn der Arbeiten die Machbarkeit prüfen. Wenn nicht genügend Platz zur Befüllung vorhanden ist, lässt sich die Einblasdämmung technisch nicht einbringen.
Zahlt die Versicherung die Einblasdämmung nach Marderschäden?
Man könnte vermuten, dass die Hausratversicherung für die Kosten der Einblasdämmung aufkommt.
Aber diese Kosten übernimmt dann, wenn Tierbissschäden mitversichert sind, die Wohngebäudeversicherung.
Großflächig zerwühlte Schäden an der Dämmung, zerfetzte Unterspannen und auch angenagte Stromkabel. Die Kosten für die Schäden an der Dämmung gehen schnell ins Geld.
Ob Ihre Versicherung die Kosten für die Schäden übernimmt, erfragen Sie am besten direkt beim Versicherer ihres Wohngebäudes.
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Reparatur ihrer schadhaften Dämmung.
Dieses Angebot für die Reparatur der Dämmung sollten Sie dann bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen. Wenn der Versicherer dann die Kosten für die Einblasdämmung übernimmt, können die Arbeiten ruhigen Gewissens beauftragt werden.