Einblasdämmung in Norderstedt – Hohlwanddämmung gegen Schimmel an den Wänden

Einblasdämmung in Norderstedt – Hohlwanddämmung gegen Schimmel an den Wänden

Inhaltsverzeichnis

Dieser Kunde aus Norderstedt im Norden Hamburgs hat sich vor 2 Jahren moderne, gut gedämmte Fenster einbauen lassen. Bereits im letzten Winter trat dann leichte Schimmelbildung an den Außenecken der Wände auf. In diesem Winter, der ja auch kälter ist, wurden die Schimmelprobleme schlimmer. Ein durch den Kunden beauftragter Bausachverständiger riet hier zur Einblasdämmung der Außenwände.

Wir gaben dem Kunden auf Anfrage die Adresse eines anderen Kunden aus Norderstedt, bei dem wir schon vor Jahren eine Einblasdämmung zur Behebung seiner Schimmelprobleme gemacht haben. Dieser bestätigte den 100%igen Erfolg.

Ganz klar, warme Wände schimmeln nicht, wenn sie zudem mit EPS gedämmt sind, sind keinerlei Nachteile zu erwarten.

3 Tage nach den Einblasarbeiten hat uns der Kunde von deutlich wärmeren Wänden berichtet. Im nächsten Jahr will er dann seine Erfahrungen mit der Einblasdämmung in unserem Gästebuch niederschreiben.

Haben sie ein Haus in Norderstedt? Fragen sie an, wir beraten sie gern.

Schauen Sie sich weitere Arbeiten zum Thema Einblasdämmung im Raum Hamburg an und verschaffen Sie sich einen Überblick

Hier sind wir für dich tätig

Rebekka Montag
★★★★★

“Schnell, zuverlässig und freundlich! Wir danken vielmals für die tolle Arbeit! Wir haben ein neues Dachfenster und eine Cellulose-Dämmung auf dem Dachboden bekommen. Wir merken einen deutlichen Unterschied :)”

– Rebekka Montag

Lieber gleich zu Fassadenkontor®

Qualität seit 1991 – Als familiengeführter Meisterbetrieb sind wir Spezialisten für Einblasdämmungen im Norden. Über 9.000 gedämmte Häuser sprechen für unsere Erfahrung.

242 positive Google Bewertungen 4,9 · Seit 1991 · Mehr als 9.000 gedämmte Häuser
  • Mehr als 9.000 Referenzen in Norddeutschland
  • Seit 1991 erfolgreich am Markt
  • Geprüfte Premium Markendämmstoffe
  • Faire und transparente Preise
  • Zertifizierter Meisterbetrieb des Dachdeckerhandwerks
  • Ausstellungsberechtigtes Fachunternehmen nach §88 GEG
  • Ausstellungsberechtigtes Fachunternehmen nach §35c EStG
  • Mitglied der Handwerkskammer
  • Zahlung erst nach erfolgter Ausführung