Hohlraumdämmung zur Dämmung der oberen Geschossdecke
Die einfache und günstige Art der Geschossdeckendämmung
- Kosten der nachträglichen Dachdämmung ca. 15-25 €/m²
- Heizkostenersparnis jährlich ca. 5,00 € /m²
- Amortisationszeit ca. 5 Jahre
- Eine Verbesserung der Deckenoberflächentemperatur um ca. 5° Celsius wirkt Schimmelbildung entgegen.
- Warmcel WLG 0,40 – ist ungeziefersicher, brennt und schmilzt nicht und ihre Decke kann „atmen“
Allgemeine Informationen zur Hohlraumdämmung
Die Geschossdeckendämmung mit Zellulose entspricht der Energieeinsparverordnung (gemäß Anlage 3 Nr. 1 Satz 2). Hier kann auf die Decke (nicht begehbar) oder in die Hohldecke geflockt werden.
Zu Befüllung der Hohlschicht müssen die Dielen alle 2 Meter aufgenommen werden.
Dann wird die Hohlschicht mittels der Verblasmaschine mit Zellulose gefüllt. Hierdurch wir der Dämmwert der Dachschräge erheblich verbessert. Auch der Schutz gegen sommerliche Wärme ist erheblich
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 müssen begehbare oberste Geschossdecken bis zum 31. Dezember 2011 gedämmt werden. Alternativ können auch die Dachschrägen gedämmt werden Der einzuhaltende U-Wert ist hier 0,30 W/(m²K). Auch hier reicht es den Hohlraum einer vorhandenen Deckenkonstruktion mit Dämmstoff besserer Wärmeleitgruppe als l £ 0,40 W/(mk) zu füllen.
Ausnahme:
Eine Pflicht zur nachträglichen Dämmung im Sinne der EnEV 2009 besteht nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits gedämmt ist. Die vorhandene Dämmung muss dabei nicht die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllen.
Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht die Dämmpflicht nicht, wenn sie ihre Häuser am 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Im Falle eines Eigentümerwechsels hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, der Pflicht nachzukommen. Die Dämmpflicht gilt nicht, wenn die erforderlichen Aufwendungen nicht durch die Energieeinsparung innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können.
Sämtliche Beispiele sind Zirka Angaben und werden variieren.