Altbausanierung in Hamburg: Dachschrägen, obere Geschossdecke und Kellerdecke innerhalb eines Arbeitstages gemäß EneV 2014 gedämmt
Die Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass obere Geschossdecken von vermieteten Wohnungen, die an unbeheizte Dachböden grenzen, gedämmt sein müssen.
Hier ist das offene aufblasen von Zellulose eine sehr günstige Möglichkeit der Wärmedämmung. Die Kosten pro Quadratmeter inklusive Mehrwertsteuer liegen für dieses Mehrfamilienhaus in 22175 Hamburg Bramfeld unter 20 €.
Im Vorfeld haben wir hier eine Perimeterdämmung als Laufsteg verlegt, damit der Schornsteinfeger einen Zugang zum Schornstein hat.
Im Zuge dieser Arbeiten haben wir auch gleich die Drempel sowie die Dachschrägen mit Zellulose ausgeblasen. Im Keller haben wir eine so genannte preußische Kappendecke vorgefunden, die einen Hohlraum von circa 15 cm aufwies. In diesem Hohlraum haben wir dann Neopor Dämmgranulat der WLG 0,33 eingeblasen. Die Technik der Einblasdämmung als Kellerdeckendämmung ist nicht nur sehr kostengünstig, sondern bietet den enormen Vorteil, dass in den Kellerräumen keinerlei Höhe verloren geht. Bei einer Dämmung der Kellerdecke, beispielsweise mit Steinwolle oder Styroporplatten haben wir ja sonst immer das Problem, dass circa 15 cm an Höhe verloren gehen und man dann im Keller schlecht stehen kann. Die Arbeiten konnten von einem Team mit vier Dämmtechnikern innerhalb eines Tages abgeschlossen werden. Die Kosten für die gesamte Dämmung der Kellerdecke und des Daches lagen unter 4000 €. Die Wohneigentümergemeinschaft sowie die Hausverwaltung aus Hamburg waren mit der Durchführung unserer Arbeiten sehr zufrieden. Sämtliche durchgeführten Arbeiten entsprechen dem neuesten Stand der aktuellen Energieeinsparverordnung.